
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als "Heizungsgesetz", ablöst (Bundesregierung). Die wichtigste Änderung für dich als Hausbesitzer: Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist entfallen, und bestimmte Betriebsverbote für bestehende Öl- und Gasheizungen wurden aufgehoben (GEG-Infoportal der Bundesregierung).
Das bedeutet aber nicht, dass sich ein Heizungstausch nicht mehr lohnt – im Gegenteil: Die staatliche Förderung bleibt bestehen und ist weiterhin einer der wichtigsten finanziellen Hebel, um auf eine effiziente Heizung umzusteigen (BDEW).
Laut der offiziellen Förderseite der KfW (Zuschuss 458) beträgt der Zuschuss zwischen 30 % und maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus werden dabei Kosten bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit berücksichtigt – der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 Euro.
Wichtig: Anders als bei manchen älteren Angaben im Netz kursiert, sind aktuell KEINE 80 Prozent Förderung möglich – die 70-Prozent-Obergrenze gilt laut KfW unabhängig von der Antragstellergruppe.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Boni zusammen (Quelle: KfW):
Auch mit mehreren kombinierten Boni bleibt der Zuschuss laut KfW bei maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gibt es keinen pauschalen Zwang mehr, eine noch funktionierende Öl- oder Gasheizung sofort auszutauschen (ADAC). Das Gesetz setzt stattdessen stärker auf Technologieoffenheit statt starrer Detailvorgaben. Trotzdem bleibt ein Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein anderes förderfähiges System langfristig meist wirtschaftlich sinnvoll — insbesondere, weil die Förderung den Umstieg finanziell erleichtert und die Betriebskosten fossiler Heizungen durch die CO2-Bepreisung tendenziell weiter steigen.
Auch für Wärmepumpen zur reinen Warmwasserbereitung, wie wir sie in unserem Ratgeber zur Brauchwasserwärmepumpe beschrieben haben, gilt: Eine eigenständige Förderung ist meist nur im Zuge einer umfassenderen Heizungserneuerung möglich.
Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (anteilig), innovative Heizungstechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (Quelle: KfW). Am stärksten gefördert werden in der Praxis meist Wärmepumpen, da sie zusätzlich zur Grundförderung den Effizienzbonus erhalten können.
Ein Beispiel zur Einordnung: Bei förderfähigen Kosten von 25.000 Euro für den Einbau einer Wärmepumpe und einer Kombination aus Grundförderung (30 %) und Einkommensbonus (30 %) ergäben sich rechnerisch 60 % Zuschuss, also 15.000 Euro. Mit zusätzlichem Effizienzbonus (5 %) und Klimageschwindigkeitsbonus wären rechnerisch mehr als 70 % möglich – gedeckelt wird der tatsächliche Zuschuss aber in jedem Fall bei 70 % der förderfähigen Kosten. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab; wir rechnen dir das im Rahmen einer Beratung gerne konkret vor.