
Nein - ein pauschales, sofortiges Verbot für Gasheizungen gibt es weder im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Kauf und Einbau einer Gasheizung bleiben 2026 grundsätzlich erlaubt (Quelle: BMWE-Energiewechsel-FAQ). Durch den Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien ist der Einbau einer neuen Gasheizung sogar unkomplizierter geworden als noch unter dem alten "Heizungsgesetz". Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die Details, denn "erlaubt" bedeutet nicht automatisch "langfristig die günstigste Lösung".
Das ursprüngliche GEG von 2024 hatte für erhebliche Verunsicherung gesorgt: Ab 2024 sollten neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde. Viele Hausbesitzer befürchteten daraufhin ein faktisches Aus für Gas- und Ölheizungen binnen weniger Jahre und nahmen teils überstürzt Umbauten vor, ohne alle Optionen in Ruhe zu prüfen. Mit dem GModG wurde dieser Ansatz nun grundlegend überarbeitet: Statt starrer Technologievorgaben setzt der Gesetzgeber auf mehr Technologieoffenheit, verbunden mit langfristigen Anreizen wie der Bio-Treppe und dem CO2-Preis statt kurzfristiger Verbote (Quelle: Thermondo).
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GModG beschlossen, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist (Bundesregierung). Mehr dazu, was das für die Förderung deiner Heizung bedeutet, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung 2026. Für Gas- und Ölheizungen im Speziellen sind vor allem drei Änderungen wichtig: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist entfallen, die verpflichtende Beratung zu Kostenrisiken vor dem Kauf einer neuen Gas- oder Ölheizung ist weggefallen, und die feste Kopplung an die kommunale Wärmeplanung besteht in dieser Form nicht mehr (Quelle).
Für bereits installierte, funktionstüchtige Gasheizungen ändert sich durch das GModG praktisch nichts an der Betriebserlaubnis: Sie dürfen ganz normal weiterlaufen, es gibt keine Pflicht zum vorzeitigen Austausch. Relevant wird das Thema erst, wenn eine Heizung ohnehin altersbedingt ausfällt, eine größere Reparatur ansteht oder ein ohnehin geplanter Umbau die Gelegenheit für eine grundlegende Entscheidung bietet — dann lohnt sich ein genauer Kostenvergleich, weil neue Gasheizungen künftig durch Bio-Treppe und CO2-Preis absehbar teurer im Betrieb werden, während der Zuschuss für eine Wärmepumpe die Anschaffung erleichtert.
Für neu installierte Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 die sogenannte "Bio-Treppe": ein stufenweise steigender Pflichtanteil an grünen Brennstoffen wie Biomethan oder Bio-Heizöl. Nach aktuellem Recherchestand startet die Quote 2029 bei 10 Prozent und steigt in mehreren Stufen bis 2040 auf bis zu 60 Prozent (Verbraucherzentrale Energieberatung). Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert dabei, dass die Bio-Treppe die Kosten der Klimaanpassung stärker auf die laufenden Energiekosten verlagert statt auf die einmalige Investition – für dich als Eigentümer heißt das: Plane die absehbar steigenden Betriebskosten mit ein, auch wenn der Einbau selbst heute noch unkompliziert ist. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, sollte also nicht nur den Anschaffungspreis vergleichen, sondern auch die Brennstoffkosten der 2030er-Jahre mit einkalkulieren, da grüne Brennstoffe in der Regel teurer sind als fossiles Erdgas.
Unabhängig von der Bio-Treppe wird Heizen mit Gas oder Öl durch den CO2-Preis kontinuierlich teurer. Für 2026 wird der CO2-Preis auf 55 bis 65 Euro pro Tonne veranschlagt (Verbraucherzentrale.de). Nach einer Prognose von co2online summieren sich CO2-Preis und Bio-Treppe über die Nutzungsdauer einer Gas- oder Ölheizung auf spürbare fünfstellige Mehrkosten gegenüber einer effizienten Alternative wie der Wärmepumpe (Quelle: co2online).
Ein vereinfachtes Beispiel zur Einordnung: Eine neue Gasheizung kostet in der Anschaffung meist deutlich weniger als eine Wärmepumpe, dafür verursacht sie über 15 Jahre laufend steigende Brennstoffkosten durch CO2-Preis und ab 2029 zusätzlich durch die Bio-Treppe. Eine Wärmepumpe kostet zwar mehr in der Anschaffung, wird aber über den KfW-Zuschuss 458 mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst (siehe unser Förderungs-Ratgeber) und ihre Betriebskosten hängen primär vom Strompreis ab, nicht von der CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe. co2online beziffert die Mehrkosten von Gas-/Ölheizungen gegenüber der Wärmepumpe über die Nutzungsdauer auf bis zu rund 30.000 Euro (Quelle). Die genaue Rechnung hängt immer vom individuellen Haus, Verbrauch, Gebäudedämmung und Fördersatz ab — pauschale Aussagen sollte man hier mit Vorsicht behandeln und lieber konkret für das eigene Gebäude durchrechnen lassen, statt sich allein auf Durchschnittswerte zu verlassen.
Neben der klassischen Wahl zwischen "neue Gasheizung" oder "Wärmepumpe" gibt es je nach Gebäude weitere Optionen. Eine Hybridheizung kombiniert zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einem bestehenden Gaskessel als Spitzenlastabdeckung an sehr kalten Tagen — eine sinnvolle Zwischenlösung für schlecht gedämmte Altbauten, bei denen eine reine Wärmepumpe (noch) nicht optimal arbeitet. Wo verfügbar, kann auch der Anschluss an ein Fernwärme- oder Gebäudenetz eine förderfähige Alternative sein, ohne dass eine eigene Heizungsanlage überhaupt notwendig ist. Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen) sind eine weitere Option, unterliegen aber ebenfalls eigenen technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen. Welche Alternative im Einzelfall am sinnvollsten ist, hängt stark vom Gebäudezustand, der verfügbaren Infrastruktur vor Ort und dem persönlichen Budget ab.
Rein rechtlich spricht 2026 nichts gegen eine neue Gasheizung. Wirtschaftlich lohnt sich aber in vielen Fällen bereits heute der Umstieg auf eine Wärmepumpe, weil die staatliche Förderung einen Teil der Mehrinvestition ausgleicht und die laufenden Kosten einer Wärmepumpe von CO2-Preis und Bio-Treppe unberührt bleiben. Wer nicht gleich die komplette Heizung tauschen möchte, kann auch schrittweise vorgehen — zum Beispiel mit einer Brauchwasserwärmepumpe für die Warmwasserbereitung, während die Gasheizung im Winter weiterläuft, oder mit einer Hybridlösung als Übergang.
Bevor du dich für eine neue Gasheizung oder eine Wärmepumpe entscheidest, lohnt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme. Prüfe zunächst Alter und Zustand deiner aktuellen Heizung realistisch — steht ohnehin bald ein Austausch an, oder ist eine Reparatur noch sinnvoller? Kläre außerdem vorab, in welcher Höhe eine Förderung für eine Wärmepumpe in deinem konkreten Fall infrage kommt, und vergleiche die laufenden Kosten über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren statt nur die reinen Anschaffungskosten gegenüberzustellen — inklusive der ab 2029 greifenden Bio-Treppe und der absehbaren CO2-Preis-Entwicklung. Bei Unsicherheit lohnt sich eine unabhängige Energieberatung oder ein Gespräch mit einem Fachbetrieb, bevor die Entscheidung fällt.